1.) Übernahme und Rückgabe des Bootes
1.1 Die Vercharterung unserer Boote erfolgt auf der Grundlage der
Sportbootvermietungsverordnung-Binnen. Mindestalter des Charterers 16 Jahre. Die Vercharterung erfolgt nicht an Personen, die die
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung offensichtlich nicht besitzen. Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen
Dokumenten, wie Personalausweis, Bootsführerschein ( Bootsführerschein nur dann wenn das Boot ohne Charterbescheinigung gebucht
wurde). Dazu wird ein Chartervertrag abgeschlossen.
1.2 Die Boote sind mind. 30 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit an der Charterbasis zurückzugeben. Eine
vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückgabe des Charterpreises. Gibt der Charterer das Boot mehr als 30 Minuten später zurück, so haftet er
gegenüber dem Vercharterer für dadurch entgangene Chartereinnahmen.
1.3 Der Vercharterer überlässt dem Charterer ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot, nebst Zubehör,
Austattung und Inventar, zum Gebrauch.
Der Charterer hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen und technischen Regeln zu beachten
sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern.
Der Charterer verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
1.4 Für liegengelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Charterers und seiner Begleitung /en wird keine Haftung
übernommen.
1.5 Als Fahrgebiet unbedingt der Bereich von Lahn-km 70 (Dehrn) bis Lahn-km 137 (Lahnstein) einzuhalten. Mit
dem Charterboot darf der Rhein nicht befahren werden! Beim Verlassen des vorgegebenen Fahrgebietes haftet der Charterer für alle daraus
resultierenden Schäden und Folgekosten.
2.) Reservierungen / Stornierungen
2.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der
Regel nach Eingang des verbindlichen Anfrageformulars online, per E-Mail-Anhang, tefonisch oder auch persönlich. Telefonische Reservierungen sind
unverbindlich und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich bzw. per E-Mail zu bestätigen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt in jedem
Fall.
2.2 Der Charterpreis richtet sich nach der Preisliste des Vercharterers in seiner aktuellen Fassung.
2.3 Tritt der Charterer von einer verbindlichen Reservierung zurück, steht bei eventeller Nichtweitervercharterung für diesen Zeitraum
Schadensersatzpflicht in Höhe der reservierten Charterzeit.
2.4 Sollte der Vercharterer aufgrund eines während einer vorausgegangenen Vercharterung entstandenen Schadens , Havarie, Hochwasser,
Schleusensperrung, Streik oder anderen Vorkommnissen nicht in der Lage sein das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so besteht für ihn die Berechtigung vom
Vertrag zurückzutreten.
Im Rücktrittsfall wird der komplette Charterpreis zurück erstattet. Weitergehende Anspruche bestehen nicht. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Vercharterers.
3.) Zahlung Charterpreis/Kaution
3.1 Der Charterpreis wird im Voraus per Überweisung oder bar entrichtet. 30 % nach Erhalt des Chartervertrages, 70 % 30 Tage vor
Reisebeginn (Bootsübergabe).Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Abstimmung.
3.2 Als Kaution bei Vercharterung von Motorbooten ist 700,-- € festgelegt. Diese ist vor Reisebeginn (Bootsübergabe) in bar zu hinterlegen.
4.) Allgemeines Verhalten
4.1 Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Den Anweisungen des Vercharterers oder dessen beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
4.3 Halten Sie einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Ufer und von Anglern, verlassen Sie das Fahrwasser nicht.
4.4 Vorbeifahrenden Booten und Schiffen haben Sie Vorfahrtsrecht zu gewähren und halten Sie diesen gegenüber einen ausreichenden Sicherheitsabstand
ein.
4.5 Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungswesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen Anwendung finden, die
den gesetzliche Vorgaben entsprechen.
4.6 Dem Charterer ist untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu
sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
4.7 Bei Unfällen hat der Charterer den Vercharterer sogleich zu unterrichten.
4.8 Der Charterer ist gleichzeitig der Bootsführer, er haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen, und strafrechlichen Sinn, wenn es durch
Alkoholgenuss und/oder dem Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt.
Andere Personen außer dem Charterer, die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.
4.9 Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Charterverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Charterpreis.
4.10 Der Charterer ist verpflichtet sich über Pegelstand, Wetterwarnungen etc. zu unterrichten und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
5.) Schäden am Boot, Antrieb und Zubehör
5.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
5.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen, was eine volle Haftung nach sich ziehen kann.
5.3 Während der Charterzeit ist der Charterer für gecharterte Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des gecharterten Objekts bzw. des Zubehörs
gegen Verlust.Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten
( siehe auch Ausrüstungs/Inventarliste in den Bootspapieren ).
6.) Haftung Aufsichtspflicht
6.1 Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
6.2 Eltern/andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder/Personen (
Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw. ) verantwortlich.
6.3 Der Vercharterer ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
6.4 Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit und/oder Rauschmiitel) haftet der
Charterer neben den direkten Bootsschäden auch für Schadensnebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch
nachträglich in Rechnung gestellt werden.
6.5 Vorhandene Schäden werden vor Charterantritt in einem Protokoll festgehalten.
7.) Versicherung
7.1 Im Charterpreis ist eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung enthalten. Im Fall von Unfällen, Havarien und sonstigen Schäden hat der Charterer
unverzüglich den Vercharterer zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten.
7.2 Ohne vorherige Zustimmung des Vercharterers darf der Charterer bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot
reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder Unfall berechtigt nicht zur Minderung des Charterpreises oder Schadenersatz, außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler
am Boot vor und den Vercharterer oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Charterer selbst oder seine Mitreisenden, noch
für von ihm an Bord gebrachte Sachen.
7.3 Eine Reiserücktrittversicherung und (Charterversicherung, event. in Privathaftplichtversicherung enthalten) ist zu empfehlen.
8.) Schlussbestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Chartervertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung
gewollt haben.
9.) Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift unter den Chartervertrag werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Charterhinweise anerkannt.
Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB hat die Sportbootvermietungsverordnung - Binnen in der jeweils gültigen Fassung, deren Bestimmungen hier ebenfalls
anerkannt werden.
Gerichtstand Lahnstein. Es gilt deutsches Recht.
1.) Übernahme und Rückgabe des Bootes
1.1 Die Vercharterung unserer Boote erfolgt auf der Grundlage der
Sportbootvermietungsverordnung-Binnen. Mindestalter des Charterers 16 Jahre. Die Vercharterung erfolgt nicht an Personen, die die
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung offensichtlich nicht besitzen. Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen
Dokumenten, wie Personalausweis, Bootsführerschein ( Bootsführerschein nur dann wenn das Boot ohne Charterbescheinigung gebucht
wurde). Dazu wird ein Chartervertrag abgeschlossen.
1.2 Die Boote sind mind. 30 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit an der Charterbasis zurückzugeben. Eine
vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückgabe des Charterpreises. Gibt der Charterer das Boot mehr als 30 Minuten später zurück, so haftet er
gegenüber dem Vercharterer für dadurch entgangene Chartereinnahmen.
1.3 Der Vercharterer überlässt dem Charterer ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot, nebst Zubehör,
Austattung und Inventar, zum Gebrauch.
Der Charterer hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen und technischen Regeln zu beachten
sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern.
Der Charterer verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
1.4 Für liegengelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Charterers und seiner Begleitung /en wird keine Haftung
übernommen.
1.5 Als Fahrgebiet ist unbedingt der Bereich von Lahn-km 70 (Dehrn) bis Lahn-km 137 (Lahnstein) einzuhalten. Beim Verlassen
des vorgegebenen Fahrgebietes haftet der Charterer für alle daraus resultierenden Schäden und Folgekosten.
2.) Reservierungen / Stornierungen
2.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der
Regel nach Eingang des verbindlichen Anfrageformulars online, per E-Mail-Anhang, tefonisch oder auch persönlich. Telefonische Reservierungen sind
unverbindlich und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich bzw. per E-Mail zu bestätigen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt in jedem
Fall.
2.2 Der Charterpreis richtet sich nach der Preisliste des Vercharterers in seiner aktuellen Fassung.
2.3 Tritt der Charterer von einer verbindlichen Reservierung zurück, steht bei eventeller Nichtweitervercharterung für diesen Zeitraum
Schadensersatzpflicht in Höhe der reservierten Charterzeit.
2.4 Sollte der Vercharterer aufgrund eines während einer vorausgegangenen Vercharterung entstandenen Schadens , Havarie, Hochwasser,
Schleusensperrung, Streik oder anderen Vorkommnissen nicht in der Lage sein das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so besteht für ihn die Berechtigung vom
Vertrag zurückzutreten.
Im Rücktrittsfall wird der komplette Charterpreis zurück erstattet. Weitergehende Anspruche bestehen nicht. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Vercharterers.
3.) Zahlung Charterpreis/Kaution
3.1 Der Charterpreis wird im Voraus per Überweisung oder bar entrichtet. 30 % nach Erhalt des Chartervertrages, 70 % vor Reisebeginn
(Bootsübergabe).Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Abstimmung.
3.2 Als Kaution bei Vercharterung von Motorbooten ist 700,-- € festgelegt. Diese ist vor Reisebeginn (Bootsübergabe) in bar zu hinterlegen.
4.) Allgemeines Verhalten
4.1 Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Den Anweisungen des Vercharterers oder dessen beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
4.3 Halten Sie einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Ufer und von Anglern, verlassen Sie das Fahrwasser nicht.
4.4 Vorbeifahrenden Booten und Schiffen haben Sie Vorfahrtsrecht zu gewähren und halten Sie diesen gegenüber einen ausreichenden Sicherheitsabstand
ein.
4.5 Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungswesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen Anwendung finden, die
den gesetzliche Vorgaben entsprechen.
4.6 Dem Charterer ist untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu
sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
4.7 Bei Unfällen hat der Charterer den Vercharterer sogleich zu unterrichten.
4.8 Der Charterer ist gleichzeitig der Bootsführer, er haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen, und strafrechlichen Sinn, wenn es durch
Alkoholgenuss und/oder dem Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt.
Andere Personen außer dem Charterer, die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.
4.9 Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Charterverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Charterpreis.
4.10 Der Charterer ist verpflichtet sich über Pegelstand, Wetterwarnungen etc. zu unterrichten und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
5.) Schäden am Boot, Antrieb und Zubehör
5.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
5.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen, was eine volle Haftung nach sich ziehen kann.
5.3 Während der Charterzeit ist der Charterer für gecharterte Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des gecharterten Objekts bzw. des Zubehörs
gegen Verlust.Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten
( siehe auch Ausrüstungs/Inventarliste in den Bootspapieren ).
6.) Haftung Aufsichtspflicht
6.1 Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
6.2 Eltern/andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder/Personen (
Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw. ) verantwortlich.
6.3 Der Vercharterer ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
6.4 Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit und/oder Rauschmiitel) haftet der
Charterer neben den direkten Bootsschäden auch für Schadensnebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch
nachträglich in Rechnung gestellt werden.
6.5 Vorhandene Schäden werden vor Charterantritt in einem Protokoll festgehalten.
7.) Versicherung
7.1 Im Charterpreis ist eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung enthalten. Im Fall von Unfällen, Havarien und sonstigen Schäden hat der Charterer
unverzüglich den Vercharterer zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten.
7.2 Ohne vorherige Zustimmung des Vercharterers darf der Charterer bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot
reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder Unfall berechtigt nicht zur Minderung des Charterpreises oder Schadenersatz, außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler
am Boot vor und den Vercharterer oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Charterer selbst oder seine Mitreisenden, noch
für von ihm an Bord gebrachte Sachen.
7.3 Eine Reiserücktrittversicherung und (Charterversicherung, event. in Privathaftplichtversicherung enthalten) ist zu empfehlen.
8.) Schlussbestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Chartervertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung
gewollt haben.
9.) Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift unter den Chartervertrag werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Charterhinweise anerkannt.
Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB hat die Sportbootvermietungsverordnung - Binnen in der jeweils gültigen Fassung, deren Bestimmungen hier ebenfalls
anerkannt werden.
Gerichtstand Lahnstein. Es gilt deutsches Recht.